- Geschrieben von Michaela Bernhard
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Wahl des Dorferneuerungsvorstandes
Am Donnerstag, den 22.02.2018, findet um 19:00 Uhr im Gasthaus Krinner die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für die Dorferneuerung statt. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Geschäfte der Vorstand führt. Dieser trägt gegenüber den Teilnehmern die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele des Dorferneuerungsverfahrens. Wahlberechtigt sind alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet. Gewählt werden können alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet sein. Weitere Mitglieder des Vorstandes sind als Vorstandsvorsitzender ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung und ein Vertreter der Gemeinde Oberschneiding. Kandidatenvorschläge können bis 09.02.2018 bei der Gemeinde Oberschneiding, Herrn Reinhold Maier Tel. 09426/8504-21 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden. Der Wahlvorschlag muss den Namen des Kandidaten sowie dessen komplette Anschrift enthalten, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden können.